131 Shaares
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Ein verfassungspolitischer Erfolg ist zu vermelden: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD darauf verständigt, zum ersten Mal die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Doch wenn es hier einen Triumph zu vermelden gilt, dann nur ein solcher der guten Gesinnung, die den damit verbundenen weiteren Niedergang des Verfassungsdenkens kaum verbergen kann. Denn die neuen Verfassungsnormen enthalten nichts als juristisch leerlaufende Plattitüden und Trivialitäten.